CO2-Umlage
Neue gesetzliche Regelung zur Kostenverteilung
Zur Förderung des Klimaschutzes wird seit 2021 in Deutschland eine Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Fernwärme und Heizöl erhoben – die sogenannte CO2-Umlage. Diese wurde bislang vollständig von Mieter:innen getragen.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das eine gesetzlich geregelte Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen vorsieht. Die Verteilung richtet sich dabei nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Was das konkret für Sie bedeutet, hängt davon ab, wie Ihre Heizkosten abgerechnet werden.
Fall 1: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung von der WOGEDO
Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung direkt von uns erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Ab dem 01.01.2023 berücksichtigen wir automatisch die im CO2KostAufG vorgesehene Kostenbeteiligung. In Ihrer Heizkostenabrechnung wird künftig transparent ausgewiesen, wie sich die CO2-Kosten zwischen Ihnen und unserer Genossenschaft aufteilen. Grundlage für die Aufteilung ist der im Gesetz festgelegte Stufenplan, der sich am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert.
Fall 2: Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung über den städtischen oder einen anderen Energieversorger
Verfügt Ihre Wohnung über eine Gasetagenheizung mit separatem Zähler und Sie erhalten Ihre Heizkostenabrechnung direkt von einem Energieversorger, wird auch dort der CO2-Anteil separat ausgewiesen. In diesem Fall besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten von uns gemäß den Regelungen des CO2KostAufG erstattet zu bekommen – abhängig von den energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes.
Bitte senden Sie uns hierfür Ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 zu. Wir prüfen den Vorgang auf Basis des CO2KostAufG und informieren Sie, in welcher Form eine anteilige Rückerstattung im Jahresverlauf möglich ist.
