Ihre Mitgliedschaft
bei der WOGEDO
WOGEDO: Das steht für Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf Ost. Gegründet im Jahr 1919 – blickt unsere genossenschaftliche Gemeinschaft auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Mit rund 10.000 Mitgliedern und 4.500 Wohnungen zählen wir zu den größten Genossenschaften Düsseldorfs.
Als Genossenschaft vermieten wir unsere Wohnungen ausschließlich an unsere eigenen Mitglieder. Wir bitten um Nachsicht, dass wir derzeit keine neuen Mitglieder aufnehmen können. Eine Aufnahme ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn unsere konkrete Zusage für die Anmietung einer Wohnung vorliegt. Dies ist aber nur möglich, wenn es für eine freiwerdende WOGEDO-Wohnung keine Anfrage eines bestehenden Mitglieds gibt.
Hinweis: Auch als Mitglied benötigen Sie für die Anmietung einer Wohnung Geduld. Die Grundlage dafür bilden unsere Entscheidungsgrundsätze für die Vermietung von Wohnungen.
Bei Fragen hilft Ihnen unser #Team Wohnen gern weiter.
Ihre Fragen zur Mitgliedschaft
1. Wie kann ich WOGEDO-Mitglied werden?
Mitglied können Sie in unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft derzeit nur werden, wenn Sie von uns eine konkrete Zusage für eine freiwerdende Wohnung erhalten, für die keine Anfrage eines bereits bestehenden Mitglieds vorliegt.
2. Was sind Geschäftsanteile?
Mit ihren Geschäftsanteilen beteiligen sich unsere Mitglieder an unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 250,00 Euro. Der Wert der Geschäftsanteile bildet das Geschäftsguthaben.
Von der Wohnungsgröße hängt ab, wie viele Geschäftsanteile Sie zeichnen dürfen. Für eine Wohnung bis 55 qm sind es sieben, für eine Wohnung über 55 qm acht Geschäftsanteile à 250,00 Euro. Alle Geschäftsanteile werden als vollständige Summe eingezahlt.
3. Kann ich über meine Pflichtanteile hinaus weitere Anteile erwerben?
Derzeit ist das leider nicht möglich.
4. Was passiert mit meinen Geschäftsanteilen und wann erhalte ich die Dividende?
Ihre Geschäftsanteile buchen wir auf Ihr persönliches Mitgliedskonto.
Auf das Geschäftsguthaben schütten wir jährlich Ende März eine Dividende von aktuell 4 Prozent nach Freigabe durch die Vertreter:innenversammlung aus. Berechnungsgrundlage ist das Geschäftsguthaben zum Stichtag 1. Oktober (Beginn unseres Geschäftsjahres).
Seit dem 1. Oktober 2017 erhalten neue Mitglieder und Bestandsmitglieder, die aufgrund der Anmietung einer Wohnung weitere Anteile zeichnen, erstmalig nach Ablauf von fünf Geschäftsjahren ihre Dividende.
Beispiel:
Sie werden am 15.08.2022 Mitglied unserer Gemeinschaft.
Ihr Geschäftsguthaben wäre erstmalig am 01.10.2022 dividendenberechtigt.
Allerdings: Aussetzung der Dividende für die ersten 5 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025, 2026,2027) ab Beitritt.
Am 01.10.2027 endet der ausgesetzte 5-Jahreszeitraum.
Das erste dividendenberechtigte Geschäftsjahr: 01.10.2027 – 30.09.2028.
Ende März 2029: Ausschüttung der 4 Prozent Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben nach Freigabe durch die Vertreter:innenversammlung.
5. Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Die Ausschüttung der Dividende unterliegt dem Kapitalertragssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer.
Mit einem Freistellungsauftrag kann ein Mitglied seine Kapitalerträge von der Besteuerung freistellen (bei Einzelveranlagung bis maximal 1.000,00 Euro / bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung bis maximal 2.000,00 Euro).
Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht oder reicht dieser nicht aus, führen wir von den Dividenden Kapitalertragssteuer ab.
Das Formular zum Freistellungsauftrag finden Sie im Servicebereich unter den Downloads auf unserer Website.
6. Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ihre Mitgliedschaft können Sie schriftlich kündigen. Bitte reichen Sie uns Ihre Kündigung mit Ihrer Unterschrift bis spätestens zum 30. September eines Jahres ein – also zum Ende unseres Geschäftsjahres (gültig ist der WOGEDO Posteingangsstempel). Bitte berücksichtigen Sie dabei die Kündigungsfrist von 24 Monaten. Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie nach Freigabe durch die Vertreter:innenversammlung zurück. Auszahlungszeitpunkt ist in der Regel Ende März im Folgejahr.
Beispiel:
Ihre Kündigung geht zum 25.03.2022 bei uns ein.
Wirksam ist sie zum 30.09.2022.
Kündigungsfrist 01.10.2022 – 30.09.2024.
Als Ausscheidungsdatum ergibt sich der 30.09.2024.
Auszahlung Ihres Geschäftsguthabens erfolgt Ende März 2025.
Das Kündigungsformular finden Sie im Servicebereich unter den Downloads auf unserer Website.
7. Kann ich meine Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen?
Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Geschäftsguthaben auf eine andere Person zu übertragen. Entweder auf ein neues Mitgliedskonto oder auf eine bestehende Mitgliedschaft.
Die Anteile werden dabei vollständig auf eine Person übertragen.
Wichtig für Sie: Wir können lediglich das Guthaben umbuchen, die Mitgliedschaftsdauer Ihrer Mitgliedschaft können wir bei Übertragungen nicht berücksichtigen.
Bei einer Teilübertragung müssen mindestens 6 Pflichtanteile und ggf. die benötigten Wohnungsanteile beim übertragenden Mitglied verbleiben, die für die Anmietung der Wohnung erforderlich sind. Das neue Mitglied benötigt mindestens 6 Pflichtanteile für die Mitgliedschaft.
8. Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich ausziehe?
Im Falle Ihrer Wohnungskündigung bleiben Sie weiterhin Mitglied bei uns, es sei denn, Sie entscheiden sich zusätzlich auch für eine Kündigung der Mitgliedschaft.
Viele unserer Mitglieder behalten ihre Mitgliedschaft auch nach dem Auszug. Vielleicht möchten Sie später nochmal in eine WOGEDO-Wohnung zurückziehen? In diesem Fall hilft Ihnen Ihre langjährige Mitgliedschaft in unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft.
Das Formular zum Kündigung finden Sie im Servicebereich unter den Downloads auf unserer Website.
9. Was passiert mit meiner Mitgliedschaft im Todesfall?
Im Todesfall endet die Mitgliedschaft zum Geschäftsjahresende – dies ist immer der 30. September eines Jahres. Dafür ist erforderlich, dass die Angehörigen sich zeitnah durch Vorlage der Sterbeurkunde bei uns melden. Das gilt insbesondere dann, wenn das verstorbene Mitglied bei uns eine Wohnung gemietet hat.
Sofern ein Erbnachweis existiert, legen Sie uns diesen bitte vor.
Der bzw. die Erben entscheiden, ob sie das Geschäftsguthaben für eine eigene WOGEDO-Mitgliedschaft verwenden oder ob sie sich das Guthaben auszahlen lassen. Die Abrechnung des Guthabens findet in der Regel Ende März des Folgejahres statt – nach Freigabe durch unsere Vertreterversammlung.
Das Formular zur Erbabwicklung finden Sie im Servicebereich unter den Downloads auf unserer Website.
10. Bekomme ich eine Wohnungsbauprämie?
Für die Einzahlungen auf Ihre Geschäftsanteile bei der WOGEDO erhalten Sie die staatliche Wohnungsbauprämie, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35.000 Euro liegt, bei Ehepaaren unter 70.000 Euro. Den Antrag und eine ausführliche Erläuterung erhalten Sie automatisch von uns.