Die Vertreter:innenversammlung

Mitmachen und
Mitbestimmen

Vertreter:innenversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sind die sogenannten „Organe“ einer Genossenschaft. Auch bei der WOGEDO gibt es diese Organe: Die Vertreter:innenversammlung ist gewissermaßen das Parlament der Genossenschaft.

Die Vertreter:innenversammlung fasst Beschlüsse über Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz und der WOGEDO-Satzung aufgeführten sind. Dazu gehören beispielsweise Satzungsänderungen, der Jahresabschluss oder die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Aktuell machen sich in diesem Gremium 114 Vertreter:innen für die Belange aller WOGEDO-Mitglieder stark – ehrenamtlich und engagiert. Die Vertreter:innenversammlung wird alle fünf Jahre gewählt. Sie tagt jährlich in den ersten sechs Monaten eines Geschäftsjahres, gemeinsam mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WOGEDO. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vertreter:innenversammlung und zum Vertreter:innenamt finden Sie in unserem Glossar.

 

Glossar zur Vertreter:innenversammlung

Was ist die Vertreter:innenversammlung?

Die Vertreter:innenversammlung ist das höchste Organ der WOGEDO, gewissermaßen

das Parlament. Ihre Mitglieder werden über alle wichtigen Entscheidungen der

Genossenschaft informiert. Die Vertreter:innenversammlung der WOGEDO findet einmal

jährlich statt.

 

Wie funktioniert die Vertreter:innenwahl?

Die Mitglieder der WOGEDO wählen alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer,

gleicher und geheimer Briefwahl die ehrenamtlichen Vertreter:innen für ihre Wahlbezirke.

Auf je 100 Mitglieder ist ein/e Vertreter:in zu wählen. Dabei hat jedes Mitglied eine

Stimme. Die Wahlordnung regelt präzise den Ablauf der Vertreter:innenwahl. Bei der Wahl

2021 wurden in 28 Wahlbezirken 114 Vertreter:innen und 45 Ersatzvertreter:innen bestimmt.

 

Welche Aufgaben haben die Vertreter:innen?

Bei der jährlichen Vertreter:innenversammlung bestimmen die Vertreter:innen im Rahmen von

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, den Jahresabschluss, die

Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Außerdem

wählen sie den Aufsichtsrat. In den jährlichen Herbstgesprächen wirken sie an

Projekten in ihrem Bezirk mit. Nicht zuletzt sind die Vertreter:innen das wichtigste

Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand. Sie sind die Interessenvertretung der

Mitglieder und haben immer ein offenes Ohr. Sie beteiligen sich aktiv an der Lösung

nachbarschaftlicher Probleme.

 

Vertreter:in zu sein hat Vorteile!

Die Vertreter:innen sind bestens informiert. Sie bekommen vorab alle Informationen über

die Vorhaben und Planungen der Genossenschaft, etwa über Instandsetzungen,

Veranstaltungen und andere Aktivitäten. Und sie sind beteiligt an der Entscheidung

über Investitionen und die Bestandspflege in ihren Wohnbezirken.

 

Vertreter:in zu sein macht Freu(n)de!

Über ihre definierten Aufgaben hinaus engagieren sich viele Vertreter:innen für ihre

Nachbar:innen und ihren Wohnbezirk. Sie kümmern sich um das Wohnumfeld und

organisieren zum Beispiel Veranstaltungen und Feierlichkeiten in unterschiedlichen

Begegnungsstätten. So entstehen gute Nachbarschaften und auch Freundschaften.