Wir öffnen unsere Gästewohnungen!

21.06.2021

21.06.2021: Ab dem 1. Juli 2021 sind unsere Gästewohnungen wieder geöffnet.

Ab dem 1. Juli 2021 öffnen wir – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften – wieder unsere Gästewohnungen. Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 senden uns bitte alle Mieter:innen unserer Gästewohnungen bis zum Anreisetag einen der nachfolgenden Nachweise per E-Mail oder Fax zu:

 

- Kopie des Impfausweises (vollständige Impfung liegt mind. 14 Tage zurück) oder

 

- Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder

 

- Im Falle von Corona-Genesenen einen Nachweis über ein positives PCT-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 60 Tage alt ist.

 

Wir bitten um Nachsicht, dass wir unser Übernachtungsangebot im Falle von steigenden Fallzahlen immer wieder neu bewerten und gegebenenfalls – aufgrund der geltenden Verordnungen – auch wieder einstellen werden.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.