Ab dem 1. Juli 2021 öffnen wir – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften – wieder unsere Gästewohnungen. Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 senden uns bitte alle Mieter:innen unserer Gästewohnungen bis zum Anreisetag einen der nachfolgenden Nachweise per E-Mail oder Fax zu:
- Kopie des Impfausweises (vollständige Impfung liegt mind. 14 Tage zurück) oder
- Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder
- Im Falle von Corona-Genesenen einen Nachweis über ein positives PCT-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 60 Tage alt ist.
Wir bitten um Nachsicht, dass wir unser Übernachtungsangebot im Falle von steigenden Fallzahlen immer wieder neu bewerten und gegebenenfalls – aufgrund der geltenden Verordnungen – auch wieder einstellen werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.