Versammlung unserer Vertreter:innen am 24.03.2022 unter 3G-Regel

21.03.2022

21.03.2022: In Nordrhein-Westfalen gelten seit Samstag, 19.03.2022, neue Corona-Regeln.

Was bedeutet das für unsere Vertreter:innenversammlung am 24.03.2022?

 

Die Voraussetzung zur Teilnahme an unserer Vertreter:innenversammlung ist nun die 3G-Regel. 3G bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.

 

Bei Getesteten ist ein offizieller Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test erforderlich.

 

Wir bitten Sie, während der gesamten Veranstaltung eine FFP2-Maske zu tragen. Gerne stellen wir Ihnen eine zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Sie.