Auch im Jahr 2019 überprüfen wieder externe Firmen die Verkehrssicherheit im WOGEDO-Bestand. Neben den Häusern und Tiefgaragen stehen dabei auch die Grundstücke auf dem Prüfstand. Dass diese Begehungen immer sorgfältiger durchgeführt werden, hat einen rechtlichen Hintergrund: „Eigentum verpflichtet“ heißt es unter Artikel 14 im Grundgesetz. Ein Eigentümer haftet für seine Immobilie und muss Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte entstehen. Somit müssen gemeldete Mängel auch umgehend zur Vermeidung von Unfällen beseitigt werden. Ein positiver Nebeneffekt: ein aufgeräumter Gesamteindruck unseres Bestandes.