In der Vertreter:innenversammlung am 21. März 2024 wurde die geänderte Fassung beschlossen und am 5. Juli 2024 vom Amtsgericht in das Genossenschaftsregister eingetragen: Die Kündigungsfrist für freiwillige Geschäftsanteile beträgt zwölf Monate zum Geschäftsjahresende. Die aktualisierte Satzung ist im Bereich “Mitglieder-Service” auf der Website veröffentlicht.