Änderung der Satzung...

09.07.2024

(08.07.2024) ... betrifft die Kündigungsfrist freiwilliger Anteile.

In der Vertreter:innenversammlung am 21. März 2024 wurde die geänderte Fassung beschlossen und am 5. Juli 2024 vom Amtsgericht in das Genossenschaftsregister eingetragen: Die Kündigungsfrist für freiwillige Geschäftsanteile beträgt zwölf Monate zum Geschäftsjahresende. Die aktualisierte Satzung ist im Bereich “Mitglieder-Service” auf der Website veröffentlicht.