Die WOGEDO – echt modern für eine alte Idee

Die genossenschaftliche Idee prägt die WOGEDO seit mehr als 90 Jahren – eine Idee, die ankommt. Rund 9.000 Mitglieder konnten wir bis heute von unserem Konzept überzeugen: Wir bieten ihnen moderne Wohnungen in Düsseldorf, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis sowie überdurchschnittlichen Service. 

Jedes Mitglied erwirbt Genossenschaftsanteile und wird so zum Miteigentümer der WOGEDO. Unsere Mitglieder profitieren von einem überzeugenden Wohnungsangebot, der Möglichkeit zur Mitbestimmung und einer lukrativen Dividende, denn ihre Anteile werden jährlich verzinst – aktuell mit 4 Prozent!

 

Klicken Sie auf die Grafik und erfahren Sie mehr über die WOGEDO.

Die Mitglieder

Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreter.

Die Mitglieder

  • Werden Miteigentümer durch Eintritt in die Genossenschaft.
  • Sind über Geschäftsanteile wirtschaftlicher Träger der Genossenschaft.
  • Zurzeit gibt es ca. 9.000 Mitglieder.

Die Vertreterversammlung

Die Vertreter nehmen die Mitgliederrechte wahr und wählen den Aufsichtsrat.

Die Vertreterversammlung

  • Ist das höchste Beschlussorgan der WOGEDO.
  • Setzt sich zurzeit aus 97 Vertretern der Genossenschaftsmitglieder zusammen. Sie tagt jährlich.
  • Wird alle fünf Jahre in 28 Wahlbezirken von den Mitgliedern durch Briefwahl gewählt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  • Ihre Aufgaben: Feststellung des Jahresabschlusses mit der Gewinnverwendung, Wahl des Aufsichtsrates und Änderung der Satzung.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.

Der Aufsichtsrat

  • Berät den Vorstand der WOGEDO bei seiner Geschäftsführung.
  • Besteht aus neun Mitgliedern.
  • Wird von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. 
  • Legt gemeinsam mit dem Vorstand die Unternehmensausrichtung der Genossenschaft fest.

Der Vorstand

Der Vorstand

  • Besteht aus mindestens zwei Personen, aktuell: Horst-Dieter Borchardt und Andreas Vondran.
  • Leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
  • Ist für alle Angelegenheiten der Geschäftsführung zuständig, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen.
  • Wird vom Aufsichtsrat auf fünf Jahre bestellt.