Häufige Fragen & Antworten
Mitgliedschaft
Mitglied in unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft können Sie derzeit nur werden, wenn wir Ihnen eine konkrete Wohnung zusagen können – und für diese Wohnung keine passende Anfrage eines bereits bestehenden Mitglieds vorliegt.
Mit ihren Geschäftsanteilen beteiligen sich unsere Mitglieder an unserer genossenschaftlichen Gemeinschaft. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 250,00 Euro. Die Summe Ihrer Geschäftsanteile bildet Ihr Geschäftsguthaben. Wie viele Geschäftsanteile Sie zeichnen, hängt von der Wohnungsgröße ab:
- für Wohnungen bis 55 m²: 7 Geschäftsanteile
- für Wohnungen über 55 m²: 8 Geschäftsanteile
Jeder Geschäftsanteil beträgt 250,00 Euro.
Die Geschäftsanteile werden insgesamt als vollständige Summe eingezahlt.
Aktuell ist das leider nicht möglich.
Ihre Geschäftsanteile werden auf Ihr persönliches Mitgliedskonto gebucht. Die Summe dieser Anteile ist Ihr Geschäftsguthaben. Auf dieses Geschäftsguthaben zahlen wir – nach Beschluss der Vertreter:innenversammlung – einmal im Jahr eine Dividende. Aktuell liegt sie bei 4 Prozent und wird jeweils Ende März ausgezahlt. Grundlage für die Berechnung ist Ihr Geschäftsguthaben zum Stichtag 1. Oktober (Beginn unseres Geschäftsjahres).
Für neue Geschäftsanteile gilt seit dem 1. Oktober 2017 eine Wartezeit: Neue Mitglieder und bestehende Mitglieder, die wegen einer Wohnungsanmietung zusätzliche Anteile zeichnen, erhalten erst nach fünf vollständigen Geschäftsjahren eine Dividende.
Hier ein Beispiel:
- Sie werden am 15.08.2022 Mitglied.
- Ihr Geschäftsguthaben ist ab 01.10.2022 grundsätzlich dividendenberechtigt.
- Die Dividende ruht für die ersten fünf Geschäftsjahre (2023–2027).
- Am 01.10.2027 endet die 5-Jahres-Wartezeit.
- Das erste dividendenberechtigte Geschäftsjahr ist 01.10.2027–30.09.2028.
- Ende März 2029 wird die 4-Prozent-Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben ausgeschüttet – vorausgesetzt, die Vertreter:innenversammlung gibt dies frei.
Die Ausschüttung der Dividende wird wie andere Kapitalerträge besteuert.
Sie unterliegt der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Kapitalerträge ganz oder teilweise von dieser Besteuerung freistellen lassen:
- bei Einzelveranlagung: bis maximal 1.000,00 Euro
bei gemeinsamer Veranlagung: bis maximal 2.000,00 Euro
Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor oder ist der Betrag ausgeschöpft, führen wir von Ihrer Dividende automatisch Kapitalertragsteuer ab.
Das Formular für den Freistellungsauftrag finden Sie im Servicebereich.
Ihre Mitgliedschaft können Sie schriftlich kündigen. Bitte senden Sie uns Ihre unterschriebene Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres – dem Ende unseres Geschäftsjahres. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der WOGEDO. Es gilt eine Kündigungsfrist von 24 Monaten. Ihr Geschäftsguthaben wird nach Freigabe durch die Vertreter:innenversammlung zurückgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel Ende März des Folgejahres.
Hier ein Beispiel:
- Ihre Kündigung geht am 25.03.2022 bei uns ein.
- Wirksam wird sie zum 30.09.2022.
- Die Kündigungsfrist läuft vom 01.10.2022 bis 30.09.2024.
- Ihr Ausscheidungsdatum ist der 30.09.2024.
- Die Auszahlung Ihres Geschäftsguthabens erfolgt Ende März 2025
Das Kündigungsformular finden Sie im Servicebereich.
Ja, Sie können Ihr Geschäftsguthaben jederzeit auf eine andere Person übertragen – entweder auf ein neues Mitgliedskonto oder auf eine bereits bestehende Mitgliedschaft.
Dabei gilt:
- Die übertragenen Anteile gehen vollständig auf eine Person über.
- Wir können nur das Guthaben umbuchen – Ihre bisherige Mitgliedschaftsdauer wird nicht mit übertragen.
Bei einer Teilübertragung gelten zusätzliche Bedingungen:
- Bei Ihnen müssen mindestens 6 Pflichtanteile und – falls Sie eine Wohnung gemietet haben – die dafür notwendigen Wohnungsanteile verbleiben.
- Das neue Mitglied benötigt für die Mitgliedschaft ebenfalls mindestens 6 Pflichtanteile.
Wenn Sie eine Übertragung planen, beraten wir Sie gerne zu den konkreten Möglichkeiten und Schritten.
Im Todesfall endet die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres – also immer zum 30. September eines Jahres. Wichtig ist, dass sich die Angehörigen zeitnah bei uns melden und eine Sterbeurkunde vorlegen. Das gilt besonders dann, wenn das verstorbene Mitglied eine Wohnung bei uns gemietet hat. Wenn ein Erbnachweis (z. B. Erbschein) vorliegt, reichen Sie diesen bitte ebenfalls bei uns ein. Die Erben entscheiden dann, ob sie:
- das Geschäftsguthaben für eine eigene WOGEDO-Mitgliedschaft nutzen möchten oder
- sich das Guthaben auszahlen lassen.
Die Abrechnung und Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt in der Regel Ende März des Folgejahres, nachdem unsere Vertreterversammlung die Freigabe erteilt hat.
Das Formular zur Erbabwicklung finden Sie im Servicebereich unserer Website.
Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, bleiben Sie weiterhin Mitglied bei uns – außer, Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft ausdrücklich zusätzlich.
Viele Mitglieder behalten ihre Mitgliedschaft auch nach dem Auszug. Zum einen, weil sie sich der WOGEDO verbunden fühlen, zum anderen, weil eine langjährige Mitgliedschaft ein Vorteil sein kann, wenn Sie später erneut eine WOGEDO-Wohnung mieten möchten.
Community
Bei der WOGEDO steht nicht nur das Wohnen, sondern das Miteinander im Mittelpunkt. Unsere Mitglieder erleben eine solidarische Nachbarschaft: Man hilft sich im Alltag, kommt ins Gespräch, teilt Dinge und gestaltet das Zusammenleben aktiv mit.
Wir fördern dieses Miteinander durch Gemeinschaftsräume, Nachbarschaftsaktionen, Beteiligungsformate und eine offene Kommunikation. So entsteht Schritt für Schritt eine genossenschaftliche Community, in der niemand nur Mieter:in, sondern immer Teil eines Wir ist.
Uns ist wichtig, dass neue Mitglieder zu unserer genossenschaftlichen Idee passen.
Solidarität und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage unserer Gemeinschaft. Wir wünschen uns Mitglieder, die:
- langfristig wohnen möchten,
- sich mit der Idee „Geben und Nehmen“ identifizieren,
- offen für ein nachbarschaftliches Miteinander sind.
Darüber hinaus bekennen uns zu den demokratischen Grundwerten und zu einer offenen Gesellschaft, die von Wertschätzung, Respekt und Fairness geprägt ist. Extremistische, menschen- und gruppenfeindliche Haltungen passen ausdrücklich nicht zu unserer Genossenschaft.
Das freut uns sehr – Engagement unserer Mitglieder ist ein wichtiger Teil unserer Community. Wenden Sie sich gerne an unsere Community-Organizerin:
Michaela Pfaff:
Telefon: 0211 229900-13
E-Mail: pfaff@wogedo.de
Gemeinsam schauen wir, wie sich Ihre Idee umsetzen lässt und welche Unterstützung wir bieten können.
Die WOGEDO unterstützt Sie dabei, aus Ihrer Feier ein echtes Nachbarschaftserlebnis zu machen – mit Organisation, Ausstattung und einem finanziellen Zuschuss.
Unser Festpaket für Mitglieder umfasst:
- kostenlosen Verleih von Stehtischen und Biertischgarnituren
- bei Nachbarschaftsfesten einen Zuschuss von 2,50 Euro je Wohnung im Quartier
So geht’s:
- Passenden WOGEDO-Festzettel auswählen
- Festzettel ausfüllen
- spätestens 4 Wochen vor der geplanten Feier an uns zurückschicken
Ihre Ansprechpartnerin für Planung, Ausstattung und Fragen rund um Ihr Fest ist:
Sabrina Uhlenbroch:
Telefon: 0211 22900-0
E-Mail: uhlenbroch@wogedo.de
Sie planen eine Feier mit den Nachbarn? Festzettel herunterladen
Sie planen eine private Feier? Festzettel herunterladen
Mieten
Als Genossenschaft vermieten wir unsere Wohnungen grundsätzlich an unsere Mitglieder.
Bestehende Mitglieder haben dabei Vorrang. Neue Mitglieder können wir nur in Ausnahmefällen aufnehmen – aktuell dann, wenn für eine freiwerdende WOGEDO-Wohnung keine Anfrage eines bestehenden Mitglieds vorliegt.
Auch für Mitglieder gilt: Die Nachfrage ist hoch. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihren Wohnungswunsch nicht sofort erfüllen können.
Alle freiwerdenden Wohnungen veröffentlichen wir auf unserer Website. Wenn Sie dort eine passende Wohnung gefunden haben, gelangen Sie über das Kontaktformular im Inserat direkt zu unserem Vermietungsportal. Dort werden alle weiteren Schritte übersichtlich erklärt.
Nach einer einmaligen Registrierung im Vermietungsportal können Sie sich zudem automatisch über neue Wohnungsangebote informieren lassen.
Die WOGEDO ist eine Wohnungsgenossenschaft. Deshalb vermieten wir unsere Wohnungen grundsätzlich an Mitglieder.
Bestehende Mitglieder haben immer Vorrang, wenn eine Wohnung frei wird. Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, prüfen wir im ersten Schritt immer, ob bereits ein bestehendes Mitglied infrage kommt. Erst wenn das nicht der Fall ist, kann eine Neuaufnahme als Mitglied und eine Vermietung an Sie möglich werden.
Die Grundlage für unsere Wohnungsvermietung bilden unsere Entscheidungsgrundsätze. Diese Grundsätze helfen uns, möglichst fair und verantwortungsvoll zu handeln.
Nein, es gibt keine Warteliste für unsere Vermietung. Für jede einzelne Wohnungsvermietung wird auf Grundlage unserer Entscheidungsgrundsätze entschieden, welcher Interessent die Wohnung erhält. Über unser Vermietungsportal haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich automatisch über freiwerdende Wohnungen, die zu Ihnen passen, informieren zu lassen.
Als Genossenschaft vermieten wir moderne, attraktive Wohnungen deutlich günstiger als auf dem freien Markt. Dass die Nachfrage – besonders bei unseren Neubauprojekten – sehr hoch ist, verstehen wir gut. Entsprechend erhalten wir viele Anfragen, sobald wir neue Bauvorhaben bekannt geben.
Für alle Neubauprojekte gilt: Eine Vormerkung ist erst ab Vermarktungsstart möglich. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Website und melden Sie sich, sobald die Vermarktungsphase für das jeweilige Projekt beginnt. Dort finden Sie alle Informationen zum Ablauf und zu den nächsten Schritten. Wichtig für Sie:
Auch bei Neubauprojekten gelten unsere genossenschaftlichen Entscheidungsgrundsätze. Es kommt also nicht darauf an, wer sich zuerst meldet, sondern darauf, wie gut Wohnung, Bedarf und individuelle Situation zusammenpassen.
Wir inserieren alle unsere freiwerdenden Wohnungen hier auf der Website. Über unser Vermietungsportal können sie sich komfortabel und digital bei uns für Ihre Wunschwohnung vormerken lassen. Wir melden uns dann bei Ihnen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen und ggf. einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.



