Vertreter:innenwahl 2026

06.10.2025

(06.10.2025) Wohnen. Gemeinsam. Gestalten.

Bald ist es wieder soweit: Vom 12. Januar bis 2. Februar 2026 findet die Wahl zu unserem höchsten Entscheidungsorgan statt – die Wahl zur Vertreter:innenversammlung.

Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
 

Mit der Zustellung der Wahlunterlagen ab dem 12. Januar 2026 beginnt der Wahlzeitraum. Damit alles reibungslos funktioniert, teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, falls sich Ihre Anschrift oder Kontaktdaten ändern.

 

Was ist neu im Jahr 2026?

 

1. Hybride Wahl:

Erstmals können Sie selbst entscheiden, wie Sie abstimmen möchten:

 

- klassisch per Briefwahl

- oder bequem online

 

2. Neue Wahlbezirke:
Um den Ablauf einfacher und transparenter zu gestalten, hat der Wahlvorstand die Neugliederung (von bisher 28) in neun Wahlbezirke beschlossen. Grundlage bildet nun das Postleitzahlensystem.

 

Warum ist Ihre Stimme wichtig?

Die Vertreter:innenversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft und trifft einmal im Jahr wichtige Entscheidungen – unter anderem über:

 

- Änderung der Satzung

- Zusammensetzung des Aufsichtsrates

- Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Gewinnverwendung (z. B. Ausschüttung einer Dividende)

 

Gerade in einer großen Genossenschaft ist für Mitglieder eine Interessenvertretung durch engagierte und kompetente Vertreter:innen wichtig. Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie die Personen Ihres Vertrauens in die Vertreter:innenversammlung.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bis zum Wahltag aufgenommen wurden. Das Stimmrecht wird persönlich ausgeübt. Ausnahmen gelten nur:

 

- bei Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit (insbesondere Minderjährigen) oder Geschäftsunfähigkeit: Stimmabgabe durch gesetzliche Vertreter:innen

- bei juristischen Personen: Stimmabgabe durch gesetzliche Vertreter:innen

- bei Personenhandelsgesellschaften: Stimmabgabe durch zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter:innen

- bei mehreren Erben eines verstorbenen Mitglieds: Stimmabgabe durch eine:n gemeinschaftliche:n Vertreter:in.

 

Die Wählerliste und die Wahlordnung können Sie vom 13.10.2025 bis 02.02.2026 in unseren Geschäftsräumen, Gleiwitzer Straße 8, 40231 Düsseldorf, einsehen.

 

Wie werden Kandidierende vorgeschlagen?

 

Auch Sie können mitbestimmen, wer kandidiert.

 

Vorschläge können bis zum 12.11.2025 eingereicht werden. Damit Ihr Vorschlag gültig ist, beachten Sie bitte die notwendigen Angaben: Nachname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Beruf, Alter und Dauer der Mitgliedschaft.

Außerdem muss die vorgeschlagene Person eine Erklärung abgeben, dass sie mit der Benennung einverstanden ist, im Falle der Wahl das Mandat annimmt und die „Datenschutzhinweise Vertreter:innenwahl“ zur Kenntnis genommen hat.

 

Der Wahlvorstand prüft alle Vorschläge und beschließt die finale Kandidierendenliste. Diese wird dann vom 18.11. bis 02.12.2025 in unseren Geschäftsräumen ausliegen.

 

Haben Sie weitere Fragen? 

 

Alle wichtigen Details, Ansprechpartner:innen und Formulare finden Sie ab sofort auf unserer Website in der Rubrik  "Vertreter:innenwahl“ – oder rufen Sie uns einfach an (Tel. 0211 22900-21).

 

Herzliche Grüße

 

Ihr Wahlvorstand