Der WOGEDO Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Sie werden vom Aufsichtsrat auf fünf Jahre bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er ist für alle Angelegenheiten der Geschäftsführung zuständig, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen.
Der Vorstand hat die Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu beachten. Seine Mitglieder haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden.
Der Vorstand der WOGEDO besteht aus Horst-Dieter Borchardt und Andreas Vondran.