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Was tun bei feuchten Kellerräumen?
Durch sogenannte Starkniederschläge (große Regenmengen in kurzer Zeit) kommt es immer häufiger zu Überlastungen des Abwassersystems. Straßenüberflutungen, überlaufende Dachrinnen und nasse Keller sind die Folgen.
Da die Anzahl der Starkniederschläge spürbar zunimmt, führt die WOGEDO an gefährdeten Stellen Maßnahmen durch, die das Regenwasser vom Gebäude wegführen. Dennoch kann es bei extremen Regenfällen zu Wassereinbrüchen in Gebäude kommen. Von Regenwasserschäden besonders betroffen sind Kellerräume. In den meisten Fällen bildet das eingedrungene Regenwasser zwar nur wenige Millimeter tiefe Pfützen; jedoch reichen bei direkt auf dem Kellerboden stehenden Gegenständen schon kleine Wassermengen aus, um Schäden zu verursachen. Selbst in Kellerräumen mit geringer Regenwassergefahr ist Vorsorge zu treffen; auch ein Wasserrohrbruch kann zu einer Überschwemmung der Kellerräume führen. Was ist zu tun? Durch Vorsorge des Kellernutzers können Wasserschäden an Einrichtungen und Gegenständen verhindert oder zumindest gering gehalten werden. Grundsätzlich sind Kellerräume untergeordnete Räume, in denen keine hochwertigen Gegenstände gelagert werden dürfen. Feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände, wie zum Beispiel Elektrogeräte, Lederwaren und Textilien, haben im Keller nichts zu suchen. Kellergeeignete Gegenstände bitte nicht auf dem Boden, sondern in Regalen ablegen. Hochgelagerte Gegenstände werden in der Regel nicht vom Wasser erreicht. Bei schweren Gegenständen können Steine untergelegt werden. Bitte halten Sie beim Aufstellen von Schränken und Regalen an feuchten Kellerwänden einen Mindestabstand von 10 cm ein. Wegen fehlender Hinterlüftung können sich bei geringeren Abständen in den Zwischenräumen Pilze ansiedeln. Anlehnen von Gegenständen, wie z. B. Umzugskartons, ist zu vermeiden. Kartonagen ziehen Feuchtigkeit an und schimmeln innerhalb kürzester Zeit. In älteren Gebäuden wurden Kellerwände nicht gegen Feuchtigkeit geschützt. In früherer Zeit wurden an Kellerräume keine besonderen Ansprüche gestellt, sie waren nur zum Lagern von Kohle und Kartoffeln gedacht. Eine Abdichtung des Kellermauerwerkes war nicht üblich. Bei Fragen oder Anregungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnungsbetreuungsteam. |
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